Aktuelles

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bürger für Friedrichsthal „Ausbau der Multifunktions- bzw. Parkfläche Bildstock“

22. September 2026

Die CDU-Fraktion beantragt gemeinsam mit der Fraktion Bürger für Friedrichsthal den Ausbau der zum Parken freigegebenen „Multifunktionsfläche“ am Bildstocker Markt.

Bei Regen steht sie weitgehend unter Wasser und wird daher dieses Jahr auch nicht für den Weihnachtsmarkt genutzt. Die Fläche soll nach dem Antrag befestigt und gepflastert werden, die dafür notwendigen Mittel ermittelt und in den nächsten städtischen Haushalt eingestellt sowie hierfür Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen beim Land beantragt werden.

Resolution des Stadtrats der Stadt Friedrichsthal zur Sicherstellung einer auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung der kommunalen Familie

22. September 2026

Die CDU-Fraktion im Friedrichsthaler Stadtrat hat beim Bürgermeister den anhängenden Entwurf für eine Resolution zur Sicherstellung einer auskömmlichen und nachhaltigen Finanzierung der kommunalen Familie eingereicht und beantragt, dass die Resolution in der nächsten öffentlichen Stadtratssitzung am 30.09.26 beraten und beschlossen wird. Mit der Resolution wird gegenüber der Saarländischen Landesregierung und dem Saarländischen Landtag gefordert, dass das Land baldmöglichst den Kommunalen Finanzausgleich reformiert und die Kommunen endlich auskömmliche Mittel von Land und Bund bekommen, um ihre vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Bis dahin soll das Land die große Finanzierungslücke schließen, das den Kommunen aufgrund der massiv steigenden Umlagen des Regionalverbands und der Kreise entsteht.

Auf Antrag der CDU-Fraktion: Friedrichsthal wehrt sich gegen erdrückende Regionalverbandsumlage vor Gericht

10. September 2026

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Friedrichsthaler Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.08.2026 einstimmig einen Normenkontrollantrag gegen die Höhe des Umlagesatzes für die Regionalverbandsumlage in der Haushaltshaltssatzung des Regionalverbands Saarbrücken für 2026 beschlossen mit dem vorläufigen Ziel, die Umlage für die Stadt um eine Million Euro zu reduzieren. Der entsprechende Normenkontrollantrag wurde am 07.09.2026 von der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei beim Oberverwaltungsgericht für das Saarland in Saarlouis eingereicht. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 2 C 123/26 geführt. 

Die Stadt Friedrichsthal macht entsprechend unserer Argumentation geltend, dass sie durch die Höhe der Regionalverbandsumlage von über 8,72 Millionen Euro, die sie 2026 an den Regionalverband bezahlen müsste, in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verletzt ist: Friedrichsthal hat nach dem städtischen Haushalt Einnahmen von 20,2 Millionen Euro zur Verfügung, muss aber in diesem Jahr Ausgaben von 25,2 Millionen Euro stemmen und zwar ganz überwiegend für Pflichtaufgaben. Zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht gehört es, dass die Kommune eine finanzielle Mindestausstattung zur Verfügung hat, um einerseits ihre Pflichtausgaben finanzieren zu können und andererseits eine freie Spitze von 5 bis 10 % ihrer Einnahmen für freiwillige Ausgaben für die kommunale Selbstverwaltung ausgeben zu können ohne sich hierfür dauerhaft mit Krediten verschulden zu müssen. Der Regionalverband muss bei der Festsetzung der Höhe seiner Umlage darauf achten, dass diese finanzielle Mindestausstattung nicht unterlaufen wird; er kann nicht einfach seine eigenen dauerhaften finanziellen Defizite zur Bewerkstelligung seiner Aufgaben über die Umlage auf die regionalverbandsangehörigen Kommunen ohne Rücksicht auf deren finanzielle Mindestausstattung umwälzen, sondern muss ggfs. stattdessen das Land auf höhere finanzielle Mittel für die Aufgabenerledigung in Anspruch nehmen. 

Hier ist Friedrichsthal durch die Umlage insgesamt um mindestens 4,4 Millionen Euro unterfinanziert, um welche die Umlage gekürzt werden müsste. Um erst einmal Kosten zu sparen und eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung herbei zu führen, wurde der Normenkontrollantrag vorläufig jedoch darauf beschränkt, die Umlage in Höhe von einer Million Euro anzugreifen, wobei man sich Erweiterungen aber je nach dem weiteren Verlauf vorbehalten hat. Daniel Jung, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt hierzu: „Für Friedrichsthal blieb gar keine andere Wahl mehr als sich jetzt gerichtlich gegen die Umlage zu wehren. Die Stadt steht finanziell mit dem Rücken zur Wand und hat gar keine eigenen Handlungsspielräume mehr. Ohne Bankkredite und Fördermittel, die man erst einmal bekommen muss, läuft gar nichts mehr. Bereits jetzt fehlen uns Millionen von Euro, um auch nur die Pflichtaufgaben geschweige denn bescheidene freiwillige Leistungen der Stadt zu finanzieren. Das Ganze wird nur noch durch die Aufnahme neuer Kredite am Laufen gehalten anstatt dass die alten Schulden abgelöst würden. Wenn nichts geschieht, wird sich dies noch immer weiter verschlimmern, da die Regionalverbandsumlage und die städtischen Kosten für Pflichtaufgaben in den nächsten Jahren massiv weiter ansteigen werden, aber keine nennenswerte Erhöhung der Einnahmen in Aussicht ist. Eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen und Kreisen soll erst irgendwann in der Legislaturperiode des nächsten Landtages nach der Wahl am 18.4.2027 stattfinden und das SPD-geführte saarländische Finanzministerium hat es bereits im Juli abgelehnt, den Kommunen die durch die steigende Kreisumlagen und Aufgaben entstehenden Defizite auszugleichen, das Land habe selbst nicht genügend Geld. Man verweist auf eine bundeseinheitliche Lösung, was im Grunde richtig ist, die aber erst recht nicht in Sicht ist. Wir müssen deshalb jetzt handeln. Viele mögen Beißhemmungen haben, sich gerichtlich gegen die erdrückenden Kreisumlagen zu wehren. Wir haben sie nicht! Als kommunale Vertreter unserer Bürger und Bürgerinnen ist es unsere wichtigste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht unserer Stadt nicht faktisch aufgehoben wird. Wer kein Geld hat, kann auch nichts mehr vor Ort für die Einwohner und Unternehmen gestalten! Das würde auf Stillstand und Verfall unserer Infrastruktur hinauslaufen. Wäre Friedrichsthal eine Kapitalgesellschaft, hätte sie schon längst wegen Überschuldung und fehlender Zahlungsfähigkeit Insolvenz beantragen müssen. Wir hoffen, dass jetzt eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten der Stadt wieder Bewegung in die Sache bringt und die Kommune nicht nur von allen mit Aufgaben und Geldforderungen überzogen wird, sondern endlich einmal selbst die Mittel erhält und behalten darf, die sie dringend braucht, um vor Ort Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu bestreiten!“

CDU-Fraktion in Friedrichsthal macht sich für Förderung der städtischen Vereine stark

21. Oktober 2025

Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal will die seit langer Zeit eingestellte finanzielle Förderung der Vereine in Friedrichsthal durch die Stadt wieder einführen: Ein entsprechender Antrag wurde am 21.10.25 beim Bürgermeister eingereicht, das Thema soll zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der öffentlichen Ratssitzung am Mittwoch, dem 29.10., gesetzt werden.

Die CDU beantragt, dass die Stadt dem Grunde nach ab dem 1.1.2026 wieder eine Förderung für ihre Vereine einführt und für die Vergabe Richtlinien erlässt. In beidem orientiert sich der Antrag am Beispiel in den Nachbarkommunen Sulzbach und Quierschied. Förderkriterien sollen entsprechend den Richtlinien von Sulzbach und Quierschied u.a. die Mitgliedergröße des Vereins, Jugendarbeit des Vereins und der Einsatz des Vereins bei städtischen Projekten sein. Bei den Mitteln muss man jedoch angesichts der im Vergleich zu den Nachbarkommunen schlechteren Haushaltslage in Friedrichsthal sparsam sein: Während Sulzbach in 2024 einschließlich Verzicht auf Gebühren für Vereine bei der Nutzung städtischer Hallen 50.000 Euro spendiert hat,  soll nach dem CDU-Antrag in den Friedrichsthaler Haushalt für das Jahr 2026 für die Förderung ein Gesamthöchstbetrag von 10.000 Euro unter Haushaltsvorbehalt eingestellt werden.

CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung: „Viele ehrenamtlichen Friedrichsthaler Vereinsvorstände haben uns angesprochen und sich frustriert gezeigt, dass Vereine in unseren Nachbarkommunen Quierschied und Sulzbach recht großzügig gefördert werden und bei uns nichts läuft. Die Vereine in unserer Stadt und die Ehrenamtlichen, die sich dort engagieren, leisten großartige Arbeit, ohne sie gäbe es in Friedrichsthal kein Sport- und Kulturleben und keine Jugendarbeit. Diese unschätzbare wertvolle Arbeit muss anerkannt und gefördert werden, sie ist unverzichtbar. Deshalb wollen wir hier ein Zeichen setzen und eine bescheidene Vereinsförderung durch die Stadt als kleines Zeichen der Wertschätzung wieder einführen. Wir setzen auch in schwierigen finanziellen Zeiten für unsere Kommune klare Schwerpunkte bei der Verteilung der kargen Mittel der Stadt und machen uns für unsere Vereine Stadt, denn ohne die läuft in Friedrichsthal nichts!“

CDU drängt auf Jahresabschlüsse 2023 und 2024

21. Oktober 2025

Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal drängt die Stadtverwaltung die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 fertig zu stellen, dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen und die geprüften Abschlüsse in den Rat einzubringen:

Am 21.10.25 wurde der anhängende Antrag beim Bürgermeister eingereicht. Die CDU-Fraktion fordert zum einen, den Bürgermeister auf, endlich den Rechnungsprüfungsausschuss, der für die Prüfung der Jahresabschlüsse zuständig ist, unverzüglich zu seiner konstituierenden Sitzung einzuberufen: Der bei der Kommunalwahl im Sommer 2024 neu gewählte Stadtrat hat in seiner ersten  Sitzung am 10.7.24 die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt, doch hat das Gremium seitdem noch nie getagt. Ferner bringt die CDU-Fraktion in den nächsten Stadtrat einen Antrag ein, dass der Rat beschließen soll, den Bürgermeister aufzufordern, endlich die Jahresabschlüsse der Stadt für 2023 und 2024 fertig zu stellen und zur Prüfung und Verabschiedung vorzulegen. Nach den gesetzlichen Vorschriften hätten die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 bis zum 30.6.24 bzw. 30.6.2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt und der Jahresabschluss 2023 bis zum 31.12.2024 vom Rat verabschiedet werden müssen, der für 2024 müsste bis Jahresende vom Rat festgestellt werden.

CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung: „Die Verwaltung muss sich an Recht und Gesetz halten. Überforderung und Unterbesetzung sind gängige Entschuldigungsargumente, die auch berechtigt sein mögen. Aber jeder normale Bürger muss innerhalb der gesetzlichen Fristen seine Steuererklärung abgeben, egal wie viel er sonst zu tun hat: Sonst drohen Schätzung, Verspätungszuschläge und Strafverfolgung. Für die Stadtverwaltung kann nichts anderes gelten. Die gesetzlichen Fristen haben ihren Sinn:. Die Ordnungsgemäßheit der städtischen Ausgaben durch Bürgermeister und Verwaltung soll zeitnah auf Unregelmäßigkeiten geprüft werden können und wenn die Stadt bei der Vorlage der Jahresabschlüsse nicht á jour ist, kann dies negative Folgen für die Dauer des Genehmigungsverfahrens für den städtischen Haushalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde haben, die sowieso schon schleppend arbeitet: Beim Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte die Genehmigung erst als praktisch das eine Haushaltsjahr schon vorbei war.“

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