Resolution zur Entschuldung von Friedrichsthal eingebracht

Die Stadt Friedrichsthal ist seit vielen Jahren bilanziell überschuldet. Ihre derzeitigen Kassenkredite summieren sich auf über 33 Millionen Euro. Der Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben der Stadt belief sich in den letzten Jahren meist auf über 2 Millionen Euro. Friedrichsthal steht mit diesen Problemen nicht alleine dar. Fast alle saarländischen Kommunen, aber auch die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in Hessen sind völlig überschuldet und pleite. Man braucht also nicht nach Griechenland zu blicken: Die finanzielle Misere herrscht auch im eigenen Land. Wegen ihrer finanziell katastrophalen Lage werden die Kommunen über kurz oder lang nicht mehr in der Lage sein, die Aufgaben der Daseinsvorsorge für ihre Einwohner zu erfüllen und eine moderne Infrastruktur für ihre Bürger/innen aufrecht zu erhalten. Das Problem ist nicht neu, doch zu seiner Lösung hat sich wenig getan. Die vor kurzem veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigte nicht nur nochmals die – immer weiter angestiegene – massive Verschuldung der Kommunen in den westlichen Bundesländern und vor allem im Saarland, sondern strich auch hervor, dass es den betroffenen Kommunen auch bei Umsetzung aller Haushalts-Sanierungs-Massnahmen wie Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer und Kosteneinsparungen auf allen Gebieten aus eigener Kraft nicht gelingen kann, ihren Schuldenberg selbst abzubauen. Dabei resultieren die Altschulden und Defizite nicht alleine aus übermäßigem Ausgabeverhalten der Kommunen. Eine wesentliche Ursache der aufgehäuften Schulden ist, dass Bund und Land den Kommunen kostenintensive Aufgaben aufbürden, ihnen aber zu geringe Anteile aus dem Gesamtsteueraufkommen bzw. unzureichende Mittel zur Aufgabenerfüllung zugestehen.

Damit dieses nicht länger aufschiebbare Problem nun endlich angepackt wird, hat die CDU-Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Daniel Jung eine Resolution zur Verabschiedung in den Stadtrat von Friedrichsthal eingebracht. Nachdem kürzlich Innenminister Klaus Bouillon dazu aufrief, sich der Sache anzunehmen, soll nach dem Entwurf der CDU-Fraktion auch der Stadtrat die neu gewählten Bundestagsabgeordneten, aber auch die Regierungen und Landtagsmitglieder in den betroffenen Bundesländern, vor allem die saarländischen Abgeordneten und die Landesregierung, aufrufen, eine Lösung der Altschuldenproblematik herbei zu führen. Ansatzpunkte hierfür sehen Jung und seine Fraktion in dem Resolutionsentwurf in einer möglichen Umwidmung des Solidaritätszuschlags zur Entschuldung der westdeutschen Kommunen, einer strikten Umsetzung des „Wer-bestellt-bezahlt-Prinzips“ im Verhältnis zwischen Bund/Ländern und Kommunen, einer stärkeren und angemessenen Beteiligung der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen und an einer Zusammenlegung der Kreise im Saarland. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll in der nächsten Stadtratssitzung über die Resolution abgestimmt werden.

Die Resolution im Wortlaut:

Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal beantragt, der Stadtrat von Friedrichsthal möge durch entsprechenden Beschluss in seiner nächsten Sitzung die im Entwurf nachstehende

Resolution

verabschieden:

Der Stadtrat von Friedrichsthal ruft die Abgeordneten des neu gewählten Bundestages, insbesondere die aus den saarländischen Wahlkreisen gewählten Abgeordneten, aber auch die Landesregierungen und die Mitglieder der Landtage der betroffenen Bundesländer, dazu auf, sich für eine Lösung des (Alt-)Schuldenproblems und der fehlenden Finanzkraft der überschuldeten Kommunen im Saarland, z.B. in der Stadt Friedrichsthal, aber auch in den anderen westdeutschen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen) einzusetzen !

Im Saarland und in Rheinland-Pfalz, Hessen und Rheinland-Pfalz sind die meisten Kommunen schon seit langem massiv überschuldet. Die Stadt Friedrichsthal – knapp 10.000 Einwohner – hat derzeit einen Stand an Kassenkrediten von über 33 Millionen Euro und ist seit Jahren bilanziell überschuldet. Wie z.B. die jüngste Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt, sind die Kommunen vor allem im Saarland – selbst bei Durchführung von Haushaltssanierungsmassnahmen wie Steuererhöhungen und Personaleinsparungen – aus eigener Kraft nicht in der Lage, diese Altschulden selbst abzubauen. Vielmehr ist mit einem weiteren Anstieg der kommunalen Schulden in diesen Bundesländern zu rechnen. Dies wird dazu führen, dass die betroffenen Kommunen ihre Aufgaben für ihre Einwohner im Bereich der Daseinsvorsorge mangels Finanzkraft nicht mehr werden erfüllen und eine Vielzahl sinnvoller Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Kommunen wegfallen werden.

Diese dramatische Situation ist u.a. auch dadurch bedingt, dass die Kommunen bei der Verteilung des Steueraufkommens für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unzureichend mit Finanzmitteln von Bund und Land ausgestattet werden: So werden den Kommunen – mittelbar und unmittelbar – von Land und Bund Aufgaben und Verpflichtungen zugewiesen, die mit hohen finanziellen Kosten einhergehen – ohne dass Bund und Land den Kommunen die für die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten notwendigen finanziellen Mittel zugestehen. So wurden z.B. jüngst durch Bundesgesetz die Leistungen der Unterhaltsvorschusskassen der Kreise erhöht ohne dass diese Mehrausgaben durch Mittel des Bundes vollständig abgedeckt wurden. Diese Mehrausgaben legen die Landkreise über die stetig ansteigenden Kreisumlagen auf ihre Kommunen um. Ein anderes Beispiel sind die mit der Unterbringung von Flüchtlingen einhergehenden Kosten der Kommunen. Bestimmte Kreise – so auch der Regionalverband Saarbrücken, zu dem die Stadt Friedrichsthal gehört – sind (hier die Landeshauptstadt Saarbrücken) Ballungsgebiete für kostenintensive Sozialfälle: Die entsprechenden, immer weiter steigenden Kosten werden – wiederum über die Regionalverbandsumlage – auf die kreiszugehörigen Kommunen übergewälzt. So kommt es, dass seit langem zwischen den Einnahmen und den notwendigen – oft nicht von der Kommune bedingten – Ausgaben der Kommunen eine erhebliche Finanzmittellücke klafft, in Friedrichsthal pro Jahr z.B. über 2 Millionen Euro ! Demgegenüber sind die derzeitigen Steuereinnahmen des Bundes auf einem vorher noch nie erreichten Höchststand.

Ohne Hilfe vom Bund – die Länder, insbesondere das Saarland sind selbst überwiegend in einer sehr schwierigen Haushaltsnotlage und nur bedingt zur Hilfeleistung in der Lage – wird es unmöglich sein, die Altschulden abzubauen und die Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, ihre notwendigen Aufgaben im Bereich der Daseinsfürsorge für ihre Bürger aus den ihnen selbst zur Verfügung stehenden Einnahmen zu erfüllen. Die Altschuldenproblematik lässt sich auch nicht durch eine Fusionierung von Kommunen lösen, da selbst bei einer Fusion von Kommunen die Altschulden bestehen bleiben würden.

Deshalb rufen wir alle Abgeordneten im Bundestag und in den betroffenen Landtagen und die Landesregierungen im Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen dazu auf, für eine Lösung des Altschuldenproblems und eine Sanierung der kommunalen Finanzen so schnell als möglich Sorge zu tragen !

Ansatzpunkte hierfür wären z.B.:

– Umwidmung der Mittel aus dem bestehenden Solidaritätszuschlag, die für den Aufbau der neuen Bundesländer nicht mehr benötigt werden und Zuweisung dieser Mittel zur Sanierung der überschuldeten Kommunen, Abbau der Altschulden und Instandsetzung von Straßen und nötiger Infrastruktur in den westlichen Bundesländern mit überschuldeten Kommunen;

– Einführung bzw. Einhaltung eines strengen Konnexitätsprinzips im Verhältnis vom Bund/Land zu den Kommunen, d.h. wenn der Bund bzw. das jeweilige Aufgaben neu begründet oder erweitert, deren Kosten letztlich auf die Kommunen zurückfallen, müssen Bund und Land den Mehraufwand auch aus Steuermitteln des Bundes / des Landes den Kommunen zu 100 % finanzieren;

– Erhöhung der den überschuldeten Kommunen aus den Steuergesamteinnahmen (insbesondere Einkommenssteuer und Umsatzsteuer) zuzuweisenden Anteile;

– Zusammenarbeit von Landkreisen und Kommunen (IKZ) / Regionalverband im Saarland zur Senkung der Kosten und Bestreitung der sich in einzelnen Regionen ballenden Sozialfallkosten Verwaltungskosten aus einer einheitlich von allen saarländischen Kommune zu bedienenden Kasse.



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