Ergänzung zur Resolution kommunale Finanzen

Als CDU-FRAKTION im Stadtrat von Friedrichsthal haben wir einen Entwurf für eine Resolution zum Thema Kommunale Finanzen in den Stadtrat eingebracht, die dort am kommenden Mittwoch zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht.

Nun haben wir noch eine Ergänzung der Resolution wegen der Lösung der Altschuldenproblematik vorgeschlagen.

Insoweit sollen folgende weitere Forderungen an Bund und Land in die Resolution des Stadtrats der Stadt Friedrichsthal aufgenommen werden:

1.
Wir fordern eine Übernahme der Altschulden finanzschwacher Kommunen durch den Bund. Die Ampel muss zu diesem Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag stehen und ist deshalb aufgefordert, endlich einen praktikablen und tragfähigen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Wenn die Ampel sich dahinter versteckt, will sie offenbar aus politischem Kalkül die Hürden möglichst hoch hängen, um eine Lösung der Altschuldenfrage an einer dann erforderlichen Zweidrittelmehrheit scheitern zu lassen. Wir fordern die Ampel deshalb auf, eine Lösung vorzulegen, die ohne Grundgesetzänderung umsetzbar ist.

2.
Wie eine Lösung der Altschuldenfrage ohne Grundgesetzänderung möglich ist, hat das saarländische Finanzministerium bereits in der letzten Legislaturperiode unter dem heutigen Staatssekretär Förster (SPD) aufgezeigt. Dieser hat zusammen mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rudolf Wendt (Universität des Saarlandes) ein entsprechendes Modell erarbeitet, das auch dem Bundesfinanzministerium übermittelt wurde. Die SPD-Landesregierung mit der stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Rehlinger an der Spitze fordern wir auf, das Modell ihres Finanz-Staatssekretärs weiterzuverfolgen und sich in Berlin für dessen Umsetzung einzusetzen.

3.
Nach dem Förster/Wendt-Modell ist eine Übernahme der kommunalen Altschulden durch den Bund möglich, ohne dass dieser damit gegen die Schuldenbremse verstößt: Bei einer Schuldenübernahme steigt zwar der Schuldenstand, nicht aber die Neuverschuldung des Bundes. Damit ist hier auch keine Grundgesetzänderung erforderlich. Außerdem ist es möglich, dass der Bund die kommunalen Altschulden in einem zweistufigen Verfahren übernimmt, was ebenfalls ohne Grundgesetzänderung funktioniert: Dazu übernehmen zunächst die Länder die Altschulden ihrer Kommunen, anschließend übernimmt der Bund seinerseits die von den Ländern übernommene kommunale Schuldenlast zur Hälfte. Bereits erfolgte Beiträge der Länder müssten ggf. im Sinne der Gleichberechtigung anerkannt werden. Da die CDU-geführte Landesregierung bereits 2019/2020 mit dem Saarlandpakt die Hälfe der kommunalen Altschulden übernommen hat, wäre dies als Eigenbeitrag des Landes anzuerkennen. Das Förster/Wendt-Modell bedeutet damit im Ergebnis eine vollständige Altschuldenübernahme der saarländischen Kommunen. 

Wir hoffen auf breite Unterstützung für eine entsprechende Ergänzung der Resolution im Stadtrat.



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