Das Gute-Kita-Gesetz macht´s möglich: CDU-Fraktion freut sich über Beitragssenkungen für Eltern bei den Kindergartenbeiträgen des Städtischen Kindergartens

In den letzten Jahren mussten wegen steigender Personalkosten und zwingender gesetzlicher Vorgaben die Elternbeiträge für die Kindergartenplätze im Städtischen Kindergarten in Friedrichsthal permanent erhöht werden.

Dies war parteiübergreifend im Stadtrat von Friedrichsthal mehrfach beklagt und 2017 sogar eine Petition verabschiedet worden, mit der eine stufenweise Senkung der Kindergartenbeiträge für die Eltern bis hin auf Null gefordert worden war.

Umso erfreulicher ist es aus Sicht der CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal, dass nun aufgrund des von der Großen Koalition in Berlin auf den Weg gebrachten sogenannten Gute-Kita-Gesetzes Bund bzw. Land mehrKosten übernehmen und die Eltern-Beiträge somit spürbar gesenkt werden können.

Die Friedrichsthaler Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund eine Vorlage auf den Weg gebracht, die im Finanzauschuss am 12.06.2019 u.a. mit den Stimmen der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen wurde und am 26.06.2019 im Stadtrat verabschiedet werden soll und wohl auch einstimmig verabschiedet werden wird:

Im Gegensatz zu anderen Kindergartenbetreibern will die Stadt schon ab dem 01.08.2019 die monatlichen Kindergartenbeiträge für die Eltern spürbar senken und zwar im Kindergartenbereich für einen Regelplatz um 22,50 Euro und für einen Tagesplatz um 32 Euro, für ein Geschwisterkind für einen Regelplatz um 17 Euro und für einen Tagesplatz um 25 Euro und im Krippenbereich für einen Krippenplatz um 56,50 Euro und für ein Geschwisterkind um 42,50 Euro.

Dazu der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal, Daniel Jung: „Wir freuen uns, dass wir die Eltern bei den Gebühren für den Städtischen Kindergarten aufgrund der finanziellen Unterstützung von Bund und Land mit dem Guten-Kita-Gesetz endlich deutlich entlasten können und werden uns auch in Zukunft für eine weitere Kostenreduzierung für die Eltern einsetzen. Einziger Wermutstropfen ist, dass die Entlastungen bei den Geschwisterkindern über den Regionalverband finanziert und über die Regionalverbandsumlage wieder bei den Kommunen abgeladen werden.“



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