CDU Friedrichsthal setzt sich für bürgerfreundlichere Verwaltung ein! – Verwaltungsgericht erlässt einstweilige Anordnung gegen Bürgermeister Schultheis
Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal hat am 11.04.2016 einen Antrag an den Bürgermeister von Friedrichsthal, Rolf Schultheis (SPD) gerichtet, verschiedene Punkte für mehr Bürgerservice auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 27.04.2016 zu setzen.
So schlägt die CDU-Fraktion vor, dass die Einwohnerfragestunde im Rat bürgerfreundlicher und unbürokratischer ausgestaltet werden soll. Statt wie bisher den ganzen öffentlichen Teil der Ratssitzung bis zum letzten Punkt warten zu müssen und 8 Tage vorher ihre Fragen oder Anregungen schriftlich beim Bürgermeister einreichen zu müssen, sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre Frage und Anregungen ohne vorherige Anmeldung gleich zu Beginn des öffentlichen Teils der Ratssitzung vorbringen können.
Außerdem hat sich die CDU dafür eingesetzt, dass die Verwaltung ein mobiles Bürgerbüro einführt: Behinderte, kranke und gebrechlicher Personen aus der Stadt Friedrichsthal sowie Personen – z.B. ältere, alleinstehende Personen -, die aus sonstigen nachvollziehbaren Gründen keine Möglichkeit haben, die Stadtverwaltung persönlich wegen Rentenanträgen, Personalausweisen/Reisepässen, Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Meldgesetzvorgängen, Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz oder mobilem Briefwahlbüro aufzusuchen, sollen auf Anruf hin von einem zuständigen Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung zu Hause zur Bearbeitung ihrer Anliegen aufgesucht werden. Mehrkosten – so Daniel Jung, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion – seien mit diesem Service nicht verbunden, da das Personal und die Ausrüstung ja schon vorhanden sei und allenfalls geringfügige Fahrtkostenerstattung anfalle. In Gersheim wurde ein entsprechendes „mobiles Rathaus“ bereits vor längerer Zeit eingeführt und erfreut sich regem Zuspruch. „Damit würden wir älteren und alleinstehenden Bürgern in unserer Stadt helfen, die nicht mehr ins Rathaus gehen können.“, so Jung.
Ferner hat die CDU in ihrem Antrag an den Bürgermeister auch vorgeschlagen, die Sitzungszeiten für die Rats- und Ausschusssitzungen so zu gestalten, dass sie für berufstätige ehrenamtliche Ratsmitglieder und auch für berufstätige Bürger und Bürgerinnen, die zuschauen und zuhören oder die Einwohnerfragestunde nutzen wollen, besser wahrnehmbar ist: Der Sitzungsbeginn soll in der Regel von 17 auf 17.30 bzw. 18 h verschoben werden.
Letztlich hat die CDU auch angeregt, die Einführung bzw. den Ausbau eines elektronischen Ratinformationssystems zu prüfen: Statt viel Papier- und Kopier- und Portokosten für die Zusendung der Ratsvorlagen auszugeben, sollen die Ratsvorlagen ggfs. den Mitgliedern per E-Mail zugeschickt und gleichzeitig – soweit nicht Geheimhaltungsinteressen bestehen – für die Bevölkerung zugänglich öffentlich auf der Homepage der Stadt Friedrichsthal eingestellt werden.
Leider stoßen diese Vorschläge für mehr Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung offenbar auf wenig Gegenliebe bei SPD-Bürgermeister Schultheis. Jedenfalls fördert er die Anliegen nicht gerade, im Gegenteil: Obwohl er nach dem Gesetz verpflichtet war, zumindest den Punkt „Bürgerfreundlichere Ausgestaltung der Einwohnerfragestunde“, der ihm rechtzeitig am 12.4.16 zugegangen war, auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 27.4.16 zu setzen, teilte der Bürgermeister der CDU-Fraktion zu Ihrem Antrag vom 11.4. erst mit einiger Verzögerung mit, er werde die Anträge zuerst einmal alle prüfen lassen und nur die aus seiner Sicht Zulässigen dann auf die Tagesordnung der übernächsten Ratssitzung Ende am 23.5.16 setzen. Allerdings musste er sich vom Verwaltungsgericht des Saarlandes eine Lektion in Sachen „Recht und Gesetz“ erteilen lassen. Auf Antrag der CDU-Fraktion, vertreten durch Daniel Jung – zugleich Rechtsanwalt – erließ das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis am 21.4.2016 eine einstweilige Anordnung (Az. 3 L 434/16) gegen Bürgermeister Rolf Schultheis, mit dem dieser verpflichtet wurde, den Punkt „Bürgerfreundlichere Ausgestaltung der Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 27.4.16 zu setzen. Schultheis hatte argumentiert, man könne den Punkt nicht mehr öffentlich bekanntmachen (weil er selbst die Bekanntmachung pflichtwidrig verzögert hatte !). Seltsam, wenn ein Bürgermeister die Bürger vor mehr Bürgerfreundlichkeit schützen will und erst durch ein Gericht gezwungen werden muss, sich an die bestehenden Gesetze zu halten…
Veröffentlicht am 21. April 2016