CDU-Fraktion verhindert unnötige Belastungen für Bürger bei Räum- und Streupflicht!

Im letzten Winter wurden viele Einwohner/innen von Friedrichsthal durch Mitteilungen in der Presse zur Verschärfung der Räum- und Streupflicht für die Anwohner bezüglich der Bürgersteige/Gehwege in der Stadt im Winter stark verunsichert, weil es hieß, die Anwohner müssten jetzt werk- wie feiertags „rund um die Uhr“ räumen und streuen.

Wie wir bereits in einer früheren Pressemitteilung klargestellt haben, waren diese Berichte irreführend und falsch: Die Verwaltung hat dem Stadtrat zwar Anpassungen der Räum- und Streupflicht mit Blick auf neue Rechtsprechung zu dem Thema vorgeschlagen. Diese Änderungen sind jedoch noch nicht in Kraft getreten, so dass bis dahin die alten Regeln weitergelten.

Zuletzt hatte die Verwaltung unter Bürgermeister Rolf Schultheis von der SPD dem Rat erhebliche Verschärfungen der Räum- und Streupflicht vorgeschlagen, die aus Sicht der CDU-Fraktion zu unnötigen und unangemessenen Mehrbelastungen für die Einwohner geführt hätten. In einer Vorlage für die Stadtratssitzung vom 29. Mai 2013 hatte Bürgermeister Schultheis eine Neufassung der einschlägigen städtischen Satzung vorgelegt, nach der die Anwohner im Winter u.a. werktags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr gefallenen Schnee unverzüglich hätten beseitigen, nach 20 Uhr gefallenen Schnee bis 6.30 Uhr des Folgetags hätten beseitigen und entstandene Glätte durch Streuen „unmittelbar“ hätten bekämpfen müssen.

Dies hätte in der Tat dazu geführt, dass die Bürger im Winter werktags praktisch fast rund um die Uhr Schnee räumen und den Gehsteig hätten abstreuen müssen. Insbesondere die Vorverlagerung der Räumpflicht auf 6.30 Uhr und noch früher ist für Friedrichsthaler Gegebenheiten völlig unverhältnismäßig und unnötig. Vor allem für ältere Mitmenschen, die dann entsprechend früh hätten aufstehen oder für Geld diese Arbeiten hätten fremderledigen lassen müssen, wäre dies eine erhebliche Mehrbelastung gewesen. In unserer Stadt herrscht vor bzw. um 6.30 Uhr noch kein nennenswerter Fußgängerverkehr auf den Gehwegen. Von Fußgängerunfällen bei uns um diese Zeit wegen Schnee und Glätte ist auch bislang nichts bekannt geworden. In der benachbarten, SPD-regierten Groß- und Kreisstadt Neunkirchen mit zahlreichen Schulen, Unternehmen und einem Einkaufscenter, wo morgens sicher mehr Fußgängerverkehr herrscht als bei uns, gilt eine Räum- und Streupflicht werktags zwischen 7 und 20.00 Uhr und nicht schon um 6.30 Uhr oder noch früher.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal hat mit der Mehrheit des Rats die von der Verwaltung unter Bürgermeister Schultheis vorgeschlagenen Verschärfungen in der Stadtratssitzung vom 29.5.13 abgelehnt. CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung verwies darauf hin, dass eine Vorverlagerung der Räum- und Streupflicht werktags auf und vor 6.30 Uhr wegen des geringen Fußgängerverkehrs um diese Zeit rechtlich nicht geboten und eine überflüssige Zumutung für die Anwohner sei. Er empfahl, sich an den Neunkircher Regelungen zu orientieren. Dem schloss sich der Rat mehrheitlich an.

Nach einer weiteren Verwaltungsvorlage für den Bauausschuss, wonach die Bürger immer noch nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte vor 7 Uhr hätten beseitigt haben müssen, hat Jung für die CDU-Fraktion nun in Anlehnung an die im Saarland üblichen Regelungen der Neunkircher Satzung eine eigene – entschärfte und klare – Neuformulierung vorgeschlagen: Danach soll die Räum- und Streupflicht der Anwohner für die Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gelten. Verwaltung und Bauausschuss haben diesen Vorschlag aufgegriffen und in der nächsten anstehenden Ratssitzung vor dem Winter am 6.11.13 werden voraussichtlich die neuen Regelungen verabschiedet und nach Veröffentlichung im Amtsblatt dann in Kraft treten. Die unangemessenen Verschärfungspläne sind dann vom Tisch !



« zurück