Auf Antrag der CDU-Fraktion: Friedrichsthal wehrt sich gegen erdrückende Regionalverbandsumlage vor Gericht
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Friedrichsthaler Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.08.2026 einstimmig einen Normenkontrollantrag gegen die Höhe des Umlagesatzes für die Regionalverbandsumlage in der Haushaltshaltssatzung des Regionalverbands Saarbrücken für 2026 beschlossen mit dem vorläufigen Ziel, die Umlage für die Stadt um eine Million Euro zu reduzieren. Der entsprechende Normenkontrollantrag wurde am 07.09.2026 von der von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei beim Oberverwaltungsgericht für das Saarland in Saarlouis eingereicht. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 2 C 123/26 geführt.
Die Stadt Friedrichsthal macht entsprechend unserer Argumentation geltend, dass sie durch die Höhe der Regionalverbandsumlage von über 8,72 Millionen Euro, die sie 2026 an den Regionalverband bezahlen müsste, in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verletzt ist: Friedrichsthal hat nach dem städtischen Haushalt Einnahmen von 20,2 Millionen Euro zur Verfügung, muss aber in diesem Jahr Ausgaben von 25,2 Millionen Euro stemmen und zwar ganz überwiegend für Pflichtaufgaben. Zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht gehört es, dass die Kommune eine finanzielle Mindestausstattung zur Verfügung hat, um einerseits ihre Pflichtausgaben finanzieren zu können und andererseits eine freie Spitze von 5 bis 10 % ihrer Einnahmen für freiwillige Ausgaben für die kommunale Selbstverwaltung ausgeben zu können ohne sich hierfür dauerhaft mit Krediten verschulden zu müssen. Der Regionalverband muss bei der Festsetzung der Höhe seiner Umlage darauf achten, dass diese finanzielle Mindestausstattung nicht unterlaufen wird; er kann nicht einfach seine eigenen dauerhaften finanziellen Defizite zur Bewerkstelligung seiner Aufgaben über die Umlage auf die regionalverbandsangehörigen Kommunen ohne Rücksicht auf deren finanzielle Mindestausstattung umwälzen, sondern muss ggfs. stattdessen das Land auf höhere finanzielle Mittel für die Aufgabenerledigung in Anspruch nehmen.
Hier ist Friedrichsthal durch die Umlage insgesamt um mindestens 4,4 Millionen Euro unterfinanziert, um welche die Umlage gekürzt werden müsste. Um erst einmal Kosten zu sparen und eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung herbei zu führen, wurde der Normenkontrollantrag vorläufig jedoch darauf beschränkt, die Umlage in Höhe von einer Million Euro anzugreifen, wobei man sich Erweiterungen aber je nach dem weiteren Verlauf vorbehalten hat. Daniel Jung, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt hierzu: „Für Friedrichsthal blieb gar keine andere Wahl mehr als sich jetzt gerichtlich gegen die Umlage zu wehren. Die Stadt steht finanziell mit dem Rücken zur Wand und hat gar keine eigenen Handlungsspielräume mehr. Ohne Bankkredite und Fördermittel, die man erst einmal bekommen muss, läuft gar nichts mehr. Bereits jetzt fehlen uns Millionen von Euro, um auch nur die Pflichtaufgaben geschweige denn bescheidene freiwillige Leistungen der Stadt zu finanzieren. Das Ganze wird nur noch durch die Aufnahme neuer Kredite am Laufen gehalten anstatt dass die alten Schulden abgelöst würden. Wenn nichts geschieht, wird sich dies noch immer weiter verschlimmern, da die Regionalverbandsumlage und die städtischen Kosten für Pflichtaufgaben in den nächsten Jahren massiv weiter ansteigen werden, aber keine nennenswerte Erhöhung der Einnahmen in Aussicht ist. Eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen und Kreisen soll erst irgendwann in der Legislaturperiode des nächsten Landtages nach der Wahl am 18.4.2027 stattfinden und das SPD-geführte saarländische Finanzministerium hat es bereits im Juli abgelehnt, den Kommunen die durch die steigende Kreisumlagen und Aufgaben entstehenden Defizite auszugleichen, das Land habe selbst nicht genügend Geld. Man verweist auf eine bundeseinheitliche Lösung, was im Grunde richtig ist, die aber erst recht nicht in Sicht ist. Wir müssen deshalb jetzt handeln. Viele mögen Beißhemmungen haben, sich gerichtlich gegen die erdrückenden Kreisumlagen zu wehren. Wir haben sie nicht! Als kommunale Vertreter unserer Bürger und Bürgerinnen ist es unsere wichtigste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht unserer Stadt nicht faktisch aufgehoben wird. Wer kein Geld hat, kann auch nichts mehr vor Ort für die Einwohner und Unternehmen gestalten! Das würde auf Stillstand und Verfall unserer Infrastruktur hinauslaufen. Wäre Friedrichsthal eine Kapitalgesellschaft, hätte sie schon längst wegen Überschuldung und fehlender Zahlungsfähigkeit Insolvenz beantragen müssen. Wir hoffen, dass jetzt eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten der Stadt wieder Bewegung in die Sache bringt und die Kommune nicht nur von allen mit Aufgaben und Geldforderungen überzogen wird, sondern endlich einmal selbst die Mittel erhält und behalten darf, die sie dringend braucht, um vor Ort Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu bestreiten!“
Veröffentlicht am 10. September 2026
