CDU drängt auf Jahresabschlüsse 2023 und 2024
Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal drängt die Stadtverwaltung die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 fertig zu stellen, dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen und die geprüften Abschlüsse in den Rat einzubringen:
Am 21.10.25 wurde der anhängende Antrag beim Bürgermeister eingereicht. Die CDU-Fraktion fordert zum einen, den Bürgermeister auf, endlich den Rechnungsprüfungsausschuss, der für die Prüfung der Jahresabschlüsse zuständig ist, unverzüglich zu seiner konstituierenden Sitzung einzuberufen: Der bei der Kommunalwahl im Sommer 2024 neu gewählte Stadtrat hat in seiner ersten Sitzung am 10.7.24 die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt, doch hat das Gremium seitdem noch nie getagt. Ferner bringt die CDU-Fraktion in den nächsten Stadtrat einen Antrag ein, dass der Rat beschließen soll, den Bürgermeister aufzufordern, endlich die Jahresabschlüsse der Stadt für 2023 und 2024 fertig zu stellen und zur Prüfung und Verabschiedung vorzulegen. Nach den gesetzlichen Vorschriften hätten die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 bis zum 30.6.24 bzw. 30.6.2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt und der Jahresabschluss 2023 bis zum 31.12.2024 vom Rat verabschiedet werden müssen, der für 2024 müsste bis Jahresende vom Rat festgestellt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung: „Die Verwaltung muss sich an Recht und Gesetz halten. Überforderung und Unterbesetzung sind gängige Entschuldigungsargumente, die auch berechtigt sein mögen. Aber jeder normale Bürger muss innerhalb der gesetzlichen Fristen seine Steuererklärung abgeben, egal wie viel er sonst zu tun hat: Sonst drohen Schätzung, Verspätungszuschläge und Strafverfolgung. Für die Stadtverwaltung kann nichts anderes gelten. Die gesetzlichen Fristen haben ihren Sinn:. Die Ordnungsgemäßheit der städtischen Ausgaben durch Bürgermeister und Verwaltung soll zeitnah auf Unregelmäßigkeiten geprüft werden können und wenn die Stadt bei der Vorlage der Jahresabschlüsse nicht á jour ist, kann dies negative Folgen für die Dauer des Genehmigungsverfahrens für den städtischen Haushalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde haben, die sowieso schon schleppend arbeitet: Beim Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte die Genehmigung erst als praktisch das eine Haushaltsjahr schon vorbei war.“
Veröffentlicht am 21. Oktober 2025
