Bäder-Million musste doch zur Genehmigung in den Stadtrat!

Ende 2013 hatte Bürgermeister Rolf Schultheis (SPD) für die Stadt Friedrichsthal alleine – ohne Beteiligung des Stadtrats – einen verzinslichen Kredit von 1 Million Euro aufgenommen. Mit dem neuen Darlehen wurde ein am 31.12.2013 zur Rückzahlung fälliges zinsfreies Altdarlehen vom städtischen Bäderbetrieb an die Stadtwerke Friedrichsthal (sog. Bädermillion) zurück gezahlt. Über den Abschluss des konkreten Kreditvertrages mit der Bank wurde der Rat auf Nachfrage nachträglich erst im Januar 2014 informiert.

Während die Notwendigkeit der Darlehensaufnahme selbst unstreitig war, bestanden Differenzen, ob der Bürgermeister vorher die Zustimmung des Rats zur Kreditaufnahme hätte einholen müssen oder nicht. Deswegen hatte Daniel Jung, einer der Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichsthal, die Kommunalaufsicht gebeten, den Vorgang rechtlich zu überprüfen.

Mit Schreiben vom 27.5.2014 kam der Bescheid vom Landesverwaltungsamt (LaVA); im Ergebnis gab die Kommunalaufsicht Jung Recht: Die Kreditaufnahme des Bürgermeisters im Dezember 2013 hätte der Zustimmung des Stadtrats von Friedrichsthal bedurft. Dies weil die ursprüngliche Kreditaufnahme des städtischen Bäderbetriebs bei den Stadtwerken – insbesondere von der Kommunalaufsicht – nicht ordnungsgemäß genehmigt worden war und es sich somit nicht um die bloße Umschuldung eines bereits früher von Rat und Kommunalaufsicht genehmigten Kredits handelte.

Deswegen musste Bürgermeister Schultheis nunmehr nachträglich die Genehmigung des übergangenen Stadtrats einholen. Allerdings legte Schultheis den Vorgang – zeitlich verzögert – nicht mehr dem alten (übergangenen) Rat, sondern erst dem neugewählten Rat in seiner 2. Sitzung am 23.7.14 zur Genehmigung vor. Diese erfolgte einstimmig. Allerdings muss nun auch noch die Kommunalaufsicht die Darlehensaufnahme nachträglich genehmigen, was man sich hätte ersparen können, wenn der Rat gleich beteiligt worden wäre. Bis zur Genehmigung ist das Darlehensgeschäft zumindest schwebend unwirksam.



« zurück